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Wissenswertes

Physiotherapie Körperwerkstatt
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Wie vereinbare ich einen Termin ?
Termine vergeben wir nach telephonischer Anmeldung Sie erreichen uns unter 05238 52761 oder e-mail pt.koerperwerkstatt@gmail.com bzw. direkt in der Praxis (keine fixen Öffnungszeiten) Welche ärztliche Verordnung benötigt man ? Vor Behandlungsbeginn benötigen sie eine Verordnung für Physiotherapie von ihrem Hausarzt bzw. Facharzt oder Klinik (diese Verordnung muss vor Behandlungsbeginn von der jeweiligen Krankenkasse bewilligt werden)

 

Wie erfolgt die Abrechnung ?

Wir sind Wahltherapeuten d.h. nach Abschluss einer Behandlungsserie (z.B. 8 Behandlungen a` 1 stunde ) erhalten sie von uns eine Rechnung – die sie dann nach Einzahlung bei ihrer Kasse einreichen können. Im Fall einer privaten Zusatzversicherung gilt abzuklären ob Ambulanztarife inkludiert sind.

 

Wieviel kostet eine Behandlung und wie hoch ist mein Selbstbehalt ?
Der Selbstbehalt ist abhängig von der Art der Verordnung und ihrer Krankenkasse. Sie müssen durchschnittlich mit + - 50% Selbstbehalt rechnen. Wir stellen ihnen aber gerne eine Kostenübersicht zu beginn ihrer Therapie zusammen

 

Welche Therapiezeiten sind möglich ?
Die Termine werden individuell mit dem jeweiligen Therapeuten geplant

 

Was ist beim ersten Termin mitzubringen ?
Die bewilligte Verordnung für physiotherapeutische Behandlungen, evt. Befunde, wenn vorhanden Röntgenbilder, bequeme Kleidung

 

Kann ich meine Therapie sinnvoll unterstützen ?

Unsere Empfehlung: Ein persönliches Trainingsprogramm, um eine anhaltende positive Veränderung zu sichern. 
 

Was ist der Neurorehavertrag der TGKK?

Die TGKK und der Tiroler Physiotherapeutenverband haben 1998 einen Vertrag für neurologisch ambulante Rehabilitationsleistungen erarbeitet, bei dem im Anschluß an eine Akutbehandlung, d.h. nach einem Klinik-,  Krankenhaus-  bzw.  Rehabilitationsaufenthalt,  die Behandlungskosten von begrenzten Therapieeinheiten zur Gänze von der TGKK übernommen werden. 

Mit 01. Juli 2007 hat die TGKK diese Tarife nachgebessert und bezahlt pro Stunde Physio- und Ergotherapie sowie Logopädie Euro 52,--. Der Hausbehandlungszuschlag wurde auf Euro 28,64 erhöht. Dieser Tarif ist nur für PatientInnen gültig, welche im Rahmen des Neuro-Reha-Vertrages abgerechnet werden. Hierbei fallen den PatientInnen keine Selbstbehalte an, die Abrechnung erfolgt direkt zwischen den Vertragspartnern Therapeuten und TGKK.

Die Verordnung muss von einem Facharzt für Neurologie ausgestellt und vor Behandlungsbeginn von der TGKK bestätigt werden. Dieser Vertrag ist allerdings nur für folgende neurologischen Erkrankungen gültig: 
 

  • Schlaganfall
  • Encephalitis
  • Mb. Parkinson
  • Multiple Sklerose
  • periphere Lähmungen
  • Hirntumor
  • inkomplette Querschnittlähmung
  • Schädel-Hirn-Trauma. 
     

Sollte eine dieser neurologischen Erkrankungen schon länger zurückliegen, ist die Inanspruchnahme dieses Vertrages nicht möglich!!!!!!

Eine Abrechnung über diesen Vertrag kann Ihnen für die Physiotherapie Klocker Ursula anbieten.

Wir beraten Sie zu diesen Fragen sehr gerne auch persönlich 
und freuen uns über Ihren Anruf unter: 0650 8898892